Mein Smartphone, meine ePA und ich – läuft?

Braucht es für die ePA wirklich ein neues oder sogar teures Smartphone? Wir haben uns durch Betriebssysteme, Sicherheitsupdates und die technischen Anforderungen gewühlt.

Heute ein bisschen Service vom Team DSL DE!

Diese Frage erreichte uns vor Kurzem aus verschiedenen Communities. Und irgendwie herrscht gerade ein bisschen Verunsicherung rund um die technischen Voraussetzungen der ePA.

Deshalb sind wir dem mal auf den Grund gegangen. Und um es vorwegzunehmen: Nein, ihr müsst kein Superhelden-Premiumgerät kaufen. Ihr braucht ein Smartphone, das die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt – also vor allem ein Gerät, das ein unterstütztes Betriebssystem nutzen kann.

Aber von vorne: Wir haben uns die technischen Voraussetzungen für die ePA einmal genauer angesehen.

Wir haben uns durch die technischen Informationen zur ePA und die Angaben verschiedener gesetzlicher Krankenkassen gearbeitet. Dabei haben wir uns vor allem gefragt: Was muss ein Smartphone tatsächlich können? Warum werden ältere Betriebssysteme irgendwann nicht mehr unterstützt? Muss ein geeignetes Gerät neu sein? Und was passiert eigentlich, wenn das eigene Smartphone die Anforderungen nicht erfüllt?

Die kurze Antwort vorweg:

Nein, für die ePA braucht man kein Premium-Smartphone. Entscheidend sind nicht der Preis oder das Alter eines Gerätes allein, sondern vor allem das Betriebssystem und die technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen für die ePA.

Was ist überhaupt ein Premium-Smartphone?

Schon bei diesem Begriff lohnt sich ein genauerer Blick.

„Premium-Smartphone“ ist keine technische Kategorie der ePA. Im allgemeinen Sprachgebrauch sind damit meist besonders leistungsfähige und hochpreisige Geräte der Smartphone-Oberklasse gemeint.

Für die ePA sind viele Dinge, die ein solches Premiumgerät auszeichnen, allerdings ziemlich uninteressant. Die ePA braucht weder die beste Kamera noch das brillanteste Display oder den schnellsten Prozessor.

Wichtig ist etwas anderes:

Das Smartphone muss die technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen für die ePA erfüllen.

Dazu gehören vor allem ein unterstütztes Betriebssystem und bestimmte Sicherheitsfunktionen des Geräts. Regelmäßige Sicherheitsupdates sorgen außerdem dafür, dass bekannte Sicherheitslücken geschlossen werden können.

Warum ist das Betriebssystem so wichtig?

Ein Smartphone kann noch wunderbar funktionieren. Man kann damit telefonieren, Nachrichten schreiben, fotografieren oder im Internet surfen – und trotzdem kann es irgendwann für die ePA nicht mehr geeignet sein.

Der Grund liegt häufig nicht im Gerät selbst, sondern in der Software.

Ältere Betriebssysteme werden irgendwann nicht mehr ausreichend mit Sicherheitsupdates versorgt. Werden danach neue Sicherheitslücken entdeckt, können diese möglicherweise nicht mehr geschlossen werden.

Das ist übrigens nichts ePA-Spezifisches. Es begleitet uns eigentlich, seit wir Smartphones nutzen: Irgendwann endet der Support für ältere Betriebssysteme. Dann können auch andere Apps bestimmte Versionen nicht mehr unterstützen.

Und bei Gesundheitsdaten sind hohe Sicherheitsanforderungen nachvollziehbar, oder? Deshalb werden auch die Mindestanforderungen für die ePA mit der Zeit angepasst.

Was braucht mein Smartphone aktuell?

Wir haben uns dafür durch die Informationen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen gearbeitet.

Aktuell – Stand September 2026 – wird für die mobile Nutzung der ePA bei den von uns geprüften Kassen mindestens Android 14 beziehungsweise iOS 18 vorausgesetzt.

Aber: Technische Anforderungen können sich ändern.

Deshalb unser Rat: Schaut bei eurer eigenen Krankenkasse nach, bevor ihr wegen der ePA ein Smartphone ersetzt oder ein anderes kauft.

Die aktuellen Voraussetzungen findet ihr in der Regel auf der Website eurer Krankenkasse bei den Informationen zur ePA. Im Zweifel: nachfragen.

Die entscheidende Frage lautet nicht: „Wie alt ist mein Smartphone?“

Sondern: „Unterstützt mein Smartphone ein Betriebssystem, mit dem ich meine ePA sicher nutzen kann?“

Brauche ich dafür ein neues Smartphone?

Nein, nicht zwangsläufig.

Ein geeignetes Smartphone muss weder fabrikneu noch besonders teuer sein.

Auch ein jüngeres gebrauchtes oder professionell refurbished Smartphone – also ein gebrauchtes Gerät, das geprüft und technisch aufbereitet wurde – kann geeignet sein, wenn darauf ein unterstütztes Betriebssystem läuft und die erforderlichen Sicherheitsfunktionen vorhanden sind.

Das ist übrigens auch beim Gebrauchtkauf ein wichtiger Punkt: Schaut nicht nur auf Speicher, Kamera und Preis. Prüft auch, wie lange das Gerät voraussichtlich noch Betriebssystem- und Sicherheitsupdates erhält.

Ein günstigeres Gerät mit längerem Software-Support kann für die ePA die wesentlich sinnvollere Wahl sein als ein ehemals teures älteres Gerät, dessen Support bald endet.

Bleibt also alles gut? Nicht ganz.

Denn natürlich steckt hinter der Frage nach dem Smartphone auch eine berechtigte Frage nach digitaler Teilhabe.

Wenn ein bisher funktionierendes Smartphone keine notwendigen Sicherheitsupdates mehr erhält und deshalb für die ePA nicht mehr genutzt werden kann, kann ein anderes Gerät notwendig werden. Und dessen Anschaffung kostet Geld. Darüber müssen wir sprechen.

Aber digitale Teilhabe bedeutet auch, Menschen verständlich und rechtzeitig darüber zu informieren,

  • welche technischen Voraussetzungen gelten,

  • warum sie sich verändern,

  • wie man prüfen kann, ob das eigene Gerät noch geeignet ist,

  • und welche Alternativen es gibt.

Zwischen „Mein Betriebssystem wird nicht mehr unterstützt“ und „Ich brauche ein teures neues Premium-Smartphone“ liegt nämlich ein ziemlich großer Unterschied.

Fazit: Digitale Teilhabe braucht verständliche Information

Ein Premium-Smartphone auf Rezept braucht es für die ePA also nicht.

Was es braucht, sind verständliche Informationen, etwas Wissen darüber, worauf es beim eigenen Gerät ankommt – und gegebenenfalls ein wenig Recherche bei der eigenen Krankenkasse. Und Deine Neugierde, den Willen, die eigene Gesundheit anders zu gestalten, besser oder auch digital informiert.

Ein geeignetes Smartphone muss weder neu noch teuer sein. Auch ein jüngeres gebrauchtes oder refurbished Gerät kann die Voraussetzungen erfüllen.

Und bevor ein funktionierendes Smartphone vorschnell ersetzt wird, lohnt sich deshalb eine einfache Frage:

Was braucht meine ePA eigentlich wirklich? Oder: Was brauche ich um meine ePA mit meinem Smartphone zu nutzen?

Und danach der Blick zur eigenen Krankenkasse.

Digitale Teilhabe beginnt nicht beim neuesten Smartphone - Sie beginnt damit, dass Menschen wissen, was sie brauchen – und welche Möglichkeiten sie haben.

Weiterführender Lesestoff:

Die gematik beschreibt die technischen Grundlagen der ePA und führt auch die zugelassenen ePA-Frontends einschließlich Desktop-Lösungen auf:

gematik – ePA-Frontend des Versicherten (für Technikfans)

gematik - ePA für alle (Grundinfos und Einsteiger)

gematik – Sicherheit der ePA und Nutzung am Computer

Auch das Bundesgesundheitsministerium informiert über die ePA und ihre Nutzungsmöglichkeiten:

Bundesgesundheitsministerium – Die ePA für alle

Für die aktuellen technischen Anforderungen haben wir zusätzlich die veröffentlichten Informationen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen geprüft. Da sich diese Anforderungen ändern können, empfehlen wir, immer die aktuellen Informationen der eigenen Krankenkasse zu prüfen.

Stand: 22. September 2026